Beförderungsbedingungen
Um unangenehme Situationen und Unfälle zu vermeiden, lesen Sie bitte sorgfältig die nachfolgenden Beförderungsbedingungen. Die Sicherheit liegt auch in Ihren Händen!
Durch den Kauf und das Einlösen der Fahrkarte erkennt jeder Benutzer diese Beförderungsbedingungen unwiderruflich an.
Der Fahrgast benutzt alle technischen Anlagen der Sommerrodelbahn Oberwiesenthal ausschließlich auf eigenes Risiko sowie in dafür geeigneter Bekleidung und ohne Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss.
Bei Nässe oder bei plötzlich auftretender Eisglätte ist die Fahrgeschwindigkeit sofort zu reduzieren. Achtung der Bremsweg verlängert sich um das zwei- bis dreifache und die Schlitten neigen zum Querpendeln in der Bahn!
Beide Hände umfassen immer den Bremshebel, die Füße gehören ausschließlich in den Schlitten auf die dafür vorgesehenen Trittflächen.
Ein herzliches Glück Auf!
Katrin Heinrich
Eigentümerin
Allgemein Hinweise
Nicht am Schlitten festhalten, nicht beim Rodeln an die Bahn fassen. Verbrennungsgefahr!
Der Oberkörper zeigt immer in Fahrtrichtung, das Umdrehen ist verboten. Verletzungsgefahr!
Mit zügiger Geschwindigkeit rodeln, keinesfalls in der Bahn anhalten. Unfallgefahr!
Den Beschilderungen entlang der Bahn ist stets Folge zu leisten.
Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit Älteren (über 8 Jahre) oder Erziehungs- / Betreuungsberechtigten Personen die Bahn benutzen. Kinder sitzen immer vorne.
Beschleunigen
Bremsen
Mit dem Bremshebel ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man weder sich selbst noch andere Besucher gefährdet.
Zum Vorausfahrenden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 25m einzuhalten.
Kommt es dennoch zu einer Kollision, dann haftet immer der Auffahrende für alle eventuell auftretenden Folgen.
Am Bahnende auf dem Bremsband ist der Schlitten zügig nach links zu verlassen.
Über unser Fotosystem können sich unsere Gäste ihr eigenes Foto ansehen, bzw. bei uns käuflich erwerben.
Das Fotografieren und Filmen mit Smartphones oder anderen Handheld-Geräten während der Bergabfahrt ist generell verboten. Davon ausgenommen sind ausschließlich fest an der Bekleidung oder der Kopfbedeckung installierte, sogenannte Actioncams wenn Sie vor der Fahrt in Betrieb genommen werden.
weitere Hinweise
Es ist Verboten!
Das abgesperrte Gelände entlang der Bahn oder des Aufzugs, einschließlich der Fahrrinne zu betreten.
Die technischen Anlagen, jegliche Betriebseinrichtungen und Fahrbetriebsmittel sowie die Außenanlagen und Anpflanzungen zu beschädigen oder zu zerstören.
Fahrthindernisse zu schaffen oder andere störende, betriebsgefährdende Handlungen vor zu nehmen.
Wer sich verletzt, hat keine Ansprüche an den Betreiber der Rodelbahn, Eventuelle Ansprüche sind ausschließlich beim Unfallverursacher geltend zu machen. Die Haftung des Betreibers beschränkt sich ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
unser Team
Den Anweisungen des Bahnpersonals ist stets Folge zu leisten. (außerordentliches Hilfspolizeibefugnis § 23 BOS in Gefahrensituationen.) Bei grober oder wiederholter Zuwiderhandlung entgegen den Anweisungen des Bahnpersonals, sowie bei wiederholter Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen, ist das Bahnpersonal jederzeit dazu berechtigt einzelnen Personen oder Gruppen für bestimmte oder unbestimmte Zeit die Benutzung aller technischen Anlagen des Rodelparks zu untersagen.
Marcel Seypt
Bahnverantwortlicher
Julien Lang
Bahnverantwortlicher
Alexander Schulz
Bahnverantwortlicher